Wichtige Adressen:
Fremdenverkehrsamt: Telefon 036252/34428
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis17.00 Uhr
                                                                             
 
Fit und aktiv durch das Jahr
Nordic-Walking Einsteigerkurs
Nachfrage im Fremdenverkehrsamt
  
Sauna: Öffnungszeiten:
Mo. 17.30 - 22.00 Uhr Gemischt
Di., Do. 17.30 - 22.00 Uhr Frauen
Mi. 17.30 - 22.00 Uhr Männer
Fr. nach Anmeldung ab 5 Personen
 Tel. (036252) 34436
       (036252) 34427
 
Bibliothek und Leseraum Nutzung eines Internetzuganges.
Kegelbahn
Vorbestellung unter Tel. (036252) 34436 oder (036252) 34427
 

1 Touren-Bike 9,00 €

1 Rucksack 1,00 €

1 Bollerwagen 3,00 €

Fahrradhelm 2,00 €

1 Paar Schlittschuhe 3,00 €

1 Paar Nordic-Working-Stöcke 2,00 €

Für die Ausleihdauer von höchstens 2 Stunden wird der halbe Preis fällig.

Die Entgelte sind inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Sonderangebote:

1. Schulklassen

2. Inhaber von Gästekarten

Inhaber von Gästekarten erhalten eine Ermäßgigung von 50 %.

 

Entgeltordnung für die Ausleihstation Tambach-Dietharz im Winter

Die Stadt Tambach-Dietharz legt in Verbindung mit der Benutzungsordnung vom 04.08.2010

folgende Entgeltregelung fest: § 1

Entgelte Pro Tag:

1 Paar Skier 4,00

1 Paar Skischuhe 4,00 7,00

1 Paar Skistöcke 1,00

1 Rodel 2,00

1 Plasterutsche 2,00

1 Touren-Bike 9,00

1 Rucksack 1,00

1 Bollerwagen 3,00

Fahrradhelm 2,00

1 Paar Schlittschuhe 3,00

1 Paar Nordic-Working-Stöcke 2,00

Für die Ausleihdauer von höchstens 2 Stunden wird der halbe Preis fällig.

Die Entgelte sind inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Sonderangebote:

1. Schulklassen

Für Schulklassen beträgt die Ausleihgebühr für Skier, Skischuhe und Skistock pro Tag im

Satz 2,00 , sofern diese im Rahmen des Unterrichts benötigt werden.

2. Inhaber von Gästekarten

Inhaber von Gästekarten erhalten eine Ermäßgigung von 50 %.

§ 2

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung/Bekanntmachung in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung tritt die Entgeltordnung vom 28.09.2000 außer Kraft.

Tambach-Dietharz, den 04.08.2010

 


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